Vergnügen
1. April 2015Hintergrund
Wikipedia:
Die Vergnügungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, für die die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 105 Abs. 2a GG bei den Ländern liegt. Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügungen. Erscheinungsformen der Vergnügungssteuer sind vor allem die Besteuerung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen (Kartensteuer), Spielautomaten (Spielgerätesteuer), sexuelle Dienstleistungen (Prostitutionssteuer) und in jüngster Vergangenheit auch das Schachspielen.
Auswirkung
Der Rat der Stadt Münster hat mit Wirkung zum 01.04.2015 beschlossen, die Stadt-Satzung der Vorgabe des Landes anzupassen. Mithin müssen alle Schachvereine für jedes gemeldete Mitglied 0,86 Euro pro Jahr an die Stadtkasse abführen. Privates Schachspielen soll zunächst noch kostenfrei bleiben, wie das Sportamt bestätigt.
Meinung
Eine bessere Kommunikation im Vorfeld dieser Entscheidung wäre angbracht gewesen, so der Kassenwart von Schach Nienberge 2003 e.V. auf Nachfrage: „Wir haben gerade die Jahresbeiträge erhoben, die unsere Mitglieder nun überweisen. Jetzt müssen wir den ganzen Prozess ein zweites Mal anschubsen, da unser Verein keine Reserven hat!“.
Update
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